Mehrwert für die Gesellschaft

Die ARD leistet deutschlandweit einen vielfältigen Beitrag zum Gemeinwohl, dem so genannten Public Value. Unsere Angebote unterstützen eine kulturell, sozial und politisch versierte und kompetente Gesellschaft, fördern Teilhabe und das menschliche Miteinander. Wir engagieren uns im Auftrag der Gemeinschaft für wichtige gesellschaftliche Themen und liefern einen relevanten Beitrag zu Integration und Inklusion in unserem Land. Das schaffen wir mit zahlreichen Programminhalten, aber auch mit dem steten Ausbau von barrierefreien Angeboten. Wir lassen niemanden zurück und betonen die Gleichwertigkeit aller Menschen.

Gesellschaftlicher Auftrag

Ein junges Mädchen neben einem Radiogerät (Bild: WDR /A.M.v.Treek)

Im Auftrag der Gesellschaft produziert die ARD für alle Menschen in Deutschland ein frei zugängliches und vielfältiges Programmangebot mit Inhalten in Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung. Dabei halten wir uns an die gemeinsamen journalistischen Grundsätze der ARD. Um möglichst viele Menschen täglich zu erreichen richten sich unsere Angebote an unterschiedliche Alters- und Zielgruppen. Der Auftrag der ARD und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in den Landesrundfunkgesetzen und im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt, der von allen Landesparlamenten demokratisch beschlossen wurde. Er definiert auch die Zahl der Programme, die wesentlich zur Meinungs- und Medienvielfalt in Deutschland beitragen.

Auch Internet-Angebote gehören zum Auftrag

Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst ausdrücklich auch die Onlineangebote der ARD. Im Rahmen des so genannten dualen Systems stehen die öffentlich-rechtlichen Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie die der kommerziellen Veranstalter nebeneinander. Die ARD-Satzung regelt die Zusammenarbeit der Landesrundfunkanstalten und die Gestaltung des gemeinsamen Fernsehprogramms "Das Erste".

ARD-Leitlinien und -Berichte

In den Leitlinien für "Das Erste" und für die Telemedienangebote trifft die ARD grundlegende Aussagen zum Programm und beschreibt geplante Schwerpunkte für einen Zeitraum von jeweils zwei Jahren. In einem nachfolgenden Bericht informiert die ARD die Öffentlichkeit über die Umsetzung der angekündigten Vorhaben. Einige Landesrundfunkanstalten legen ebenfalls eigene Geschäftsberichte vor.

Rundfunkbeitrag ist im Staatsvertrag verankert

Seit dem 1.1.2013 steht die solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch alle Bürger unter dem Motto "Eine Wohnung – ein Beitrag". Der Rundfunkbeitrag garantiert eine von wirtschaftlichen und politischen Interessen unabhängige Berichterstattung. In der 15. Novelle des Rundfunkstaatsvertrags sind die gesetzlichen Grundlagen dazu festgehalten.

6.2.2024